Was Sie vor einem Termin wissen sollten...
Wir übernehmen eine Vielzahl von Beratungen und Vertretungen im rechtlichen Bereich. Dies umfasst neben den klassischen Mandatsverhältnissen, bei denen es zu einer Übertragung des Mandats durch den Mandanten mit Übernahme der hierbei anfallenden Kosten kommt, auch Beratung und Vertretung im Bereich der Beratungs- oder Prozesskostenhilfe. Dies sind vom Gesetzgeber eingerichtete Möglichkeiten für einkommensschwächere Betroffene, sich in rechtlichen Dingen anwaltlich beraten bzw. vertreten zu lassen.
Ob diese Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, richtet sich nach allgemeinen Kriterien. Hierfür ist erforderlich, dass das juristische Vorgehen Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig ist, sowie dass der Ratsuchende aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisses nicht in der Lage ist, die Kosten hierfür nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufzubringen.
Gern können Sie sich hierzu mit uns in Kontakt setzen. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gern weiter. Darüber hinaus stehen Ihnen unter der Rubrik Downloads Formulare für Beratungshilfe als auch Prozesskostenhilfe zur Verfügung. Diese sind beim zuständigen Amtsgericht - Rechtspfleger - zu beantragen.
Darüber hinaus erleichtert es unsere Arbeit, wenn Sie zu einem Besprechungstermin bereits vorhandenen Unterlagen mitbringen können. Hierzu zählen insbesondere:
- Schreiben der Gegenseite
- Schreiben vom Gericht
- Rechnungen
- schriftliche Verträge
- Photos u.ä. Nachweise
- ärztliche Befunde/Gutachten
- Mandantenfragebogen (damit wir Ihre Daten alsbald aufnehmen können)
Auch hier stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gern mit Rat zur Verfügung.
Sofern Sie eine Rechtschutzversicherung haben, bitten wir Sie, die entsprechenden Unterlagen zu einem Termin in unserer Kanzlei mitzubringen. Wir schreiben dann für Sie Ihre Rechtschutzversicherung an und klären die Frage der Kostenübernahme. Hierzu ist notwendig zu wissen, wer Ihr Rechtschutzversicherer und wer Versicherungsnehmer ist und unter welcher Versicherungsnummer Sie geführt werden. Bitte beachten Sie hierzu unseren Mandantenfragebogen im Bereich Downloads.